Registergericht
kein Eintrag | Einzelunternehmung
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung erteilt durch das Ordnungsamt der Stadt Königs Wusterhausen.
Zuständige AufsichtsbehördeBerufsaufsichtsbehoerde: Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO erteilt durch Gewerbeamt Stadt Königs Wusterhausen
VerbraucherinformationOnline-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.